DIE EU, DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK UND DER FREIHANDEL: CETA 4

Es ist ein Putsch. Es ist einer jener Staatsstreiche in Serie, mit denen die EU das wurde, was sie ist. „Vorläufig“ wird Brüssel CETA in Kraft setzen. Da dürfen die nationalen Parlamente nicht zustimmen. Dabei sind sie ohnehin weitgehend in der Hand der EU-Bejubler. „Vorläu­fig“ sagen Juncker und seine Bürokraten: Damit schaffen sie Fakten. Die sind kaum mehr rückgängig machen, und die heißen dann Sachzwang. Das ist die Vorgangsweise, die Sprache der Eliten und ihrer Ideologen.

Jede Bestimmung in diesem Monster-Vertrag ist wichtig. Wichtig ist die Absicht, die natio­nale Politik und ihre Gerichte auszuhebeln – die sogenannten Schiedsgerichte. Wichtig ist, wie die Standards der Waren und der Arbeitswelt herab gesetzt werden. Aber noch viel wichtiger als diese Einzelfragen ist: CETA ist die Brechstange für andere Verträge dieser Art. CETA ist die Politik der beschleunigten Globalisierung.

Heute ist TTIP scheintot. Kommt CETA, wird auch TTIP zum Lazarus und wird schnellstens wieder auferstehen. Es geht also keineswegs um CETA allein.

Es geht um die Möglichkeiten der Wirtschaftspolitik und um die Politik insgesamt. Es geht um die Globalisierung, und es geht um die Praxis und die Ideologie dessen, was so unschuldig „Freihandel“ heißt. Der Freihandels-Fundamentalismus möchte den Staat am liebsten ab­schaffen. Da nun aber eine politische Regulierung unumgänglich ist, will er dies selbst in die Hand nehmen. Denn was sind die „Schiedsgerichte“? Es sind politische Organe. Ihre Entscheidungen sind verbindlich, und sie stehen definitorisch über den bisherigen Staaten.

Es geht somit um die nachhaltige Zerstörung jeder Möglichkeit staatlich-politischer Inter­vention. In den Nationalstaaten hat die Bevölkerung noch einen gewissen Einfluss. Das macht das Agieren dieser Staaten bisweilen unberechenbar. Politische Gestaltung im Interesse der Bevölkerung soll in Hinkunft noch stärker als bisher unmöglich werden. Der Demokratie soll jedes Steuerungs-Instrument aus den Händen gerungen werden. Jedenfalls gilt das für die von Unten. Für die Eliten, für die Oligarchie macht man schon weiter Politik. Schiedsgerichte sind politische Organe der Eliten und der Oligarchie.

Doch, wiederholen wir es: Auch die Einzelbestimmungen sind höchst bedeutsam. Insofern müssen wir uns doch durch diesen Monstervertrag durchquälen. Wir sollten Seite für Seite dieses Textes durcharbeiten. Sehen wir uns einmal den Beginn der materiellen Bestimmungen von Kap. 8 an; ich bringe hier die Übersetzung, wie sie die deutsche „Linke“ für ihre Bundestagsfraktion vor eineinhalb Jahren anfertigen ließ – dort ist die Nummerierung gegen über der Endfassung noch unterschiedlich:

„Art. 8.

4 1. Keine der Vertragsparteien darf hinsichtlich des Marktzugangs durch eine Einrichtung eines Investors einer Vertragspartei auf ihrem gesamten Territorium oder auf dem Territorium einer nationalen, provinzialen, territorialen, regionalen oder lokalen Regierungsebene Maßnahmen ergreifen oder beibehalten, mit denen

(a) Folgendes eingeschränkt wird:

(i) die Anzahl von Unternehmen, die eine spezifische wirtschaftliche Aktivität ausführen können, weder in Form von zahlenmäßigen Quoten, Monopolen, Lieferanten mit ausschließlichen Rechten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedürfnisprüfung;

(ii) der Gesamtwert von Transaktionen oder Vermögenswerten in der Form von zahlenmäßigen Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedürfnisprüfung;

(iii) die Gesamtzahl von Geschäften oder die Gesamtproduktionsmenge durch Festsetzung bestimm­ter zahlenmäßiger Einheiten in Form von Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedürfnisprüfung;

(iv) die Beteiligung ausländischen Kapitals durch Festsetzung einer prozentualen Höchstgrenze für die ausländische Beteiligung oder für den Gesamtwert einzelner oder zusammengefasster ausländischer Investitionen;

(v) die Gesamtzahl natürlicher Personen, die in einem bestimmten Sektor beschäftigt sein dürfen, oder die ein Unternehmen beschäftigen kann, und die für die Durchführung der wirtschaftlichen Aktivität notwendig und direkt damit verbunden sind, in der Form von zahlenmäßigen Quoten oder des Erfordernisses einer wirtschaftlichen Bedürfnisprüfung.

(b) bestimmte Arten von juristischen Personen oder Gemeinschaftsunternehmen, durch die ein Unter­nehmen eine wirtschaftliche Aktivität ausführen kann, eingeschränkt oder vorgeschrieben werden.“

Man beachte wohl: Die Bestimmung ist allgemein gehalten und beinhaltet nicht die selektive Diskriminierung. Nur ein einziges Mal bezieht sich der Text auf ausländisches Kapital. Die ganze Passage besagt nicht weniger, als dass Wirtschaftspolitik i. A. und Industriepolitik i. B. unmöglich wird. Nur mehr „Förderungen“, d. h. Subventionen und Geschenke an Unter­nehmen dürfen durchgeführt werden. Robustere staatliche Instrumente sind verboten..

Nun kann man völlig zu Recht sagen: Aber was ist daran neu? Das ist doch das, was in der EU ohnehin seit vielen Jahren geschieht! Eben! Es ist das Prinzip der EU, das nunmehr auch in Verträgen über die EU-Grenze hinaus festgeschrieben wird. Genau das ist es, was CETA zum Problem macht. Bei der Kundgebung vor dem Parlament am 17. Oktober hat eine Rednerin darauf aufmerksam gemacht: Das „C“ in CETA bedeutet nicht etwa „Canadian“, sondern „Comprehensive“, umfassend. Um das geht es. Dieser Freihandelsvertrag ist eine umfassende Regulierung und Deregulierung, welche Wirtschaftspolitik unmöglich machen soll. Der klassische Freihandel ist in diesem Abkommen eine völlig untergeordnete Angelegenheit.

In diesem Sinn haben auch die Propagandisten und Janitscharen der letzten Zeit recht: Bei CETA geht es um die EU. Es geht um den Kern der EU als regionale Stufe zur bedingungs­losen radikalen Globalisierung bzw. Neoliberalisierung der Welt. Die 60 (Strolz) oder 100 (Mitterlehner) Freihandelsabkommen, denen Österreich bereits unterliegt, sind Fesseln, die bereits ungeheuer schwer zu zerbrechen sind. Kommt CETA hinzu, kommt TTIP hinzu, erreicht diese Fesselung eine neue Stufe. Das aber gilt es zu verhindern.

Albert F. Reiterer, 31. Oktober 2016