{"id":2038,"date":"2019-07-19T19:49:37","date_gmt":"2019-07-19T17:49:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.euroexit.org\/?p=2038"},"modified":"2019-07-19T19:54:08","modified_gmt":"2019-07-19T17:54:08","slug":"der-autogolpe-des-eugh-die-buerokratie-als-gesetzgeber-in-der-richter-robe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.euroexit.org\/index.php\/2019\/07\/19\/der-autogolpe-des-eugh-die-buerokratie-als-gesetzgeber-in-der-richter-robe\/","title":{"rendered":"DER AUTOGOLPE DES EUGH: DIE B\u00dcROKRATIE ALS GESETZGEBER IN DER RICHTER-ROBE"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Rechtssprechung des EuGH ist \u201eeine Kampfansage an die Existenz nationalstaatlicher Arbeits- und Sozialverfassungen, deren Regulierungsniveau \u00fcber ein vom EuGH definiertes Mindestma\u00df hinausgeht. \u2026 Die Bewahrung des sozial eingebetteten Kapitalismus\u201c w\u00e4re in Gefahr (H\u00f6pner 2009). Als Abhilfe schlug H\u00f6pner \u201eeine politisch \u00fcberwachte und kontrollierte \u2026 Selbstzur\u00fcckhaltung des EuGH\u201c vor. Das war vor einem Jahrzehnt. Der Reformvor\u00acschlag erinnert akut an jene ber\u00fchmte Fabel, in welchem die M\u00e4use beschlossen., der Katze eine Schelle umzuh\u00e4ngen, um sich vor ihr zu sch\u00fctzen. Dementsprechend war auch das Er\u00acgebnis. Der Aufsatz ist akut \u00fcberholt. Mittlerweile hat die Zentralisierung und der Demokratieabbau so riesige Schritte gemacht, dass man wirklich schon das von den EU-Granden so h\u00e4ufig benutzte Vokabel von der Unumkehrbarkeit einsetzen muss. EuGH, EZB und Rat haben nach dem Vertrag von Lissabon, der nicht \u201eVerfassung\u201c hei\u00dfen durfte, ihren Weg beschleunigt fortgesetzt. Und jenseits dieser neueren Entwicklung ist auch die Beschr\u00e4nkung auf das Arbeits- und Sozialrecht v\u00f6llig unangebracht. Wir stehen bei der Politik des EuGH vor einer umfassenden Strategie. <\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH ist der Agent der Zentralisierung in der EU, meint der \u00d6konom Vaubel in der FAZ vom 14. J\u00e4nner 2013. \u201eBereits seit den 1960er Jahren usurpierte der EuGH unter Umgehung der politischen Willensbildung Souver\u00e4nit\u00e4ts-Rechte der Mitgliedsstaaten. Unl\u00e4ngst haben sich die \u00dcbergriffe des EuGH \u2026 radikalisiert\u201c (Martin H\u00f6pner 2009). Er steht f\u00fcr eine \u201eRadikalisierung der Binnenmarkt-Integration\u201c (F. Scharpf). <\/p>\n\n\n\n<p>Das ist f\u00fcr aufmerksame Beobachter nicht neu. Erstaunlich ist eher, wer den ersten Satz schrieb. Der \u201eVerfassungs\u00f6konom\u201c Vaupel ist ein Konservativer, der in der erzkonservativen FAZ (14. 1. 2013) schreibt. Erstaunlich. Oder auch nicht. Es gibt im neoliberalen Hauptstrom mehrere Unterstr\u00f6mungen. Die Marktfundamentalisten, die direkten Vertreter des Kapitals, wettern manchmal gegen die Br\u00fcsseler und Luxemburger B\u00fcrokratie. Die geriert sich als der supranationale Gesamt-Kapitalist und ruft manchmal auch Einzelinteressen zur Ordnung. Und das sind dann nationale Einzelinteressen, z. B. auch deutsche. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der EuGH ist real die Stimme der supranationalen Staats-B\u00fcrokratie, also dieses Gesamt-Kapitalisten<\/strong>. Somit vertritt er in der Regel die Sicht der Kommission und verleiht ihr Wirkkraft. \u201eBr\u00fcssel\u201c ist ja bisweilen noch an den Rat gebunden, kann nicht ganz so wie gewollt. Der EuGH hingegen ist von jeder R\u00fccksicht, etwa auf das Wohlergehen der Bev\u00f6lkerung, v\u00f6llig losgel\u00f6st. Seine Richter k\u00f6nnen agieren, wie sie wollen. Deswegen ist er wesentlich gef\u00e4hrlicher als die Kommission. Der EuGH ist die h\u00f6chste Instanz der EU. <\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Das formale Recht <\/p><p>EGKS-Vertrag 1951: Art. 31 \u2013 45, sowie ein Protokoll \u00fcber die Satzung; weitestgehend w\u00f6rtlich \u00fcbernommen in  <\/p><p>EWG-Vertrag 1957: Art. 164 \u2013 188; dann in den Fusionsvertrag 1965 \/ 67. \u2013 <\/p><p><strong>Geltend:<\/strong> Art 19 EUV regelt die Einrichtung des EuGH und Art 251 \u2013 281 AEUV pr\u00e4zisieren seine ausgedehnten Kompetenzen; besonders wichtig Art. 267: Vorabentscheidungen Satzung des EuGH, Art. III: \u201eDie Richter sind keiner Gerichtsbarkeit unterworfen.\u201c <\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Der EuGH n\u00fctzt die Weihe der richterlichen \u201eUnabh\u00e4ngigkeit\u201c von jeder demokratischen Regung. Dazu haben ihn die Vertr\u00e4ge gut ausgestattet. Tats\u00e4chlich erg\u00e4nzt er sich in hohem Grad selbst. Formell entsenden die Mitgliedsstaaten jeweils einen Richter. Aber den oder die muss der EuGH akzeptieren. Eine \u00d6sterreicherin wurde vor einem Jahr abgelehnt. <\/p>\n\n\n\n<p>1952 wurde er gegr\u00fcndet. Damals war er zust\u00e4ndig f\u00fcr Streitereien innerhalb der Montan\u00acunion (EGKS). W\u00e4hrend die Hohe Beh\u00f6rde mit wenigen Artikeln geregelt ist, widmet der Vertrag dem Gericht eine ganze Anzahl von Seiten. In der EWG wird er nochmals m\u00e4chtiger. Schon damals werden die Richter vom geltenden Recht ausgenommen, genie\u00dfen \u201eImmunit\u00e4t\u201c. Inzwischen hat er sich zum <strong>strategischen Machthaber in der EU <\/strong>entwickelt, den selbst die europ\u00e4istischen, globalistischen Regierungen f\u00fcrchten, weil er sich st\u00e4ndig mehr Macht arrogiert. Er stellt sich tats\u00e4chlich \u00fcber den Rat und erteilt diesem Ge- und Verbote. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Ex-Pr\u00e4sident der BRD, Roman Herzog, erregt sich (FAZ 8. 9. 2009) \u00fcber die EuGH-Rechtssprechung und sagt: \u201eEr geb\u00e4rdet sich als oberster Gesetzgeber\u201c und er habe \u201eeinen Gro\u00dfteil seines Vertrauens verspielt\u201c (bei wem eigentlich?) Wei\u00df er, was er da sagt? Denn man kann technisch gesehen dieses Zusammenspiel von Kommission und EuGH mit dem lateinamerikanischen Ausdruck autogolpe, \u201eSelbstputsch\u201c, bezeichnen: Das Personal an der Macht greift nach der totalen Macht ohne verfassungsm\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkungen. <\/p>\n\n\n\n<p>Doch die nationalen Eliten, die politischen Klassen, haben daran ihren diskreten Anteil. Der EuGH f\u00fchrt jene geheime politische Agenda durch, welche die nationalen Regierungen meist nicht \u00f6ffentlich auszusprechen wagen, weil sie \u2013 noch \u2013 ihre Bev\u00f6lkerung f\u00fcrchten. Dass einzelne von ihnen gegen spezifische Entscheidungen einmal murren, ist wohl selbstverst\u00e4ndlich. Dann schlagen sie eine Beschr\u00e4nkung der Macht des EuGH vor: Sie wollen z. B. einen Kompetenz-Gerichtshof; oder einen Subsidiarit\u00e4ts-Gerichtshof. Ist die Diagnose des auto\u00acgolpe aber richtig, haben solche Vorschl\u00e4ge keine Chance mehr. Beleg daf\u00fcr ist, dass der EuGH den Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention und zum Europarat verboten hat (2014). Denn das w\u00fcrde ihn bei den Menschenrechten dem EGMR unterordnen. <\/p>\n\n\n\n<p>Immer wieder kommt Kritik in Einzelf\u00e4llen: Der EuGH hebelt Arbeits- und Streikrecht sowie Tarifvertr\u00e4ge aus. Er macht in der BRD das Tariftreue-Gesetz zur Makulatur und \u00f6ffnet damit der Lohndr\u00fcckerei T\u00fcr und Tor. Usw. Das ist richtig. Doch das ist nur die Konsequenz der EU-Politik. Im Laval-Fall hatte es eine klare Frontstellung gegeben: Die alten westeurop\u00e4i\u00acschen gegen die neuen osteurop\u00e4ischen EU-Staaten, die sich auf die USA orientieren. Da zeigt sich klar, was Sache war. Die EU-Osterweiterung war eine Strategie, mittels der man den europ\u00e4ischen Sozialstaat effizient und auf Dauer zerschlagen konnte. Diese Strategie hatte mit der S\u00fcderweiterung in den 1980ern begonnen. Damals wollten sich die EU-Eliten diese L\u00e4nder als Schreberg\u00e4rten im Hinterhof der EG gegen die USA sichern. Da die EG noch bei weitem nicht so zentralisiert war wie mit Maastricht und Lissabon, hatte dies auf das sogenannte europ\u00e4ische Sozialmodell noch geringe Auswirkungen. Mit der Einheitlichen Europ\u00e4ischen Akte und der Wende zur EU hat sich dies gr\u00fcndlich ge\u00e4ndert. <\/p>\n\n\n\n<p>Aber diese Kritik am Sozialabbau durch den EuGH ist ein M\u00e4keln an einem sehr wichtigen Einzel-Problem. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Hauptfrage ist viel allgemeiner: Der EuGH hat von Beginn weg den \u201eVorrang des Europarechts vor dem nationalen Recht\u201c behauptet und nach Kr\u00e4ften durchgesetzt. Damit hat er sich \u00fcber demokratische Entscheidungen gestellt. Die <em>Vorabentscheidungen<\/em> waren ein wichtiges Instrument: Ein nationales Gericht, gleich auf welcher Ebene, umgeht den Instanzenzug und wendet sich an den EuGH um eine authentische Interpretation. Der Begriff authentische Interpretation stammt aus dem \u00f6sterreichischen Verfassungsrecht. Er bezeichnet realiter keine Interpretation, sondern einen Akt der Gesetzgebung seitens des Parlaments. Der EuGH satzt also Recht, ohne jede demokratische Legitimation.  <\/p>\n\n\n\n<p>Dabei kann er sich auf eine erst winzige, inzwischen aber m\u00e4chtige Zahl von \u201eEuropa-Rechtlern\u201c st\u00fctzen. Es ist wie beim sogenannten \u201eV\u00f6lkerrecht\u201c. Juristen, durch niemand au\u00dfer durch die eigenen Berufs-Kollegen erm\u00e4chtigt, folgen ihren korporativen Neigungen und W\u00fcnschen und beschlie\u00dfen unter sich: Das und jenes ist \u201eRecht\u201c. Das ist Expertokratie im schlimmsten Sinn. Sie haben Einfluss auf die reale Rechtssprechung, d. h. auf die Staatsgewalt mit der Androhung und dem Einsatz von Zwangs-Mitteln. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Rechtssystem funktioniert als Justiz-B\u00fcrokratie. Auf nationaler Ebene gibt es Mittel, wie man eine gewisse, nicht besonders effiziente Kontrolle \u00fcber dieses abgekoppelte System aus\u00fcbt. Der Instanzenzug \u2013 man zieht den eigenen Fall zu einem h\u00f6heren Gericht weiter \u2013 geh\u00f6rt dazu, dann einige allerdings zahnlose Vorkehrungen im Disziplinarrecht. Die Politik hatte l\u00e4ngerfristig eine bescheidene Autorit\u00e4t und konnte Gesetze \u00e4ndern. All dies f\u00e4llt beim EuGH aus. Und da das Gericht sich durch seine Rechte bei der Bestellung neuer Richter weitgehend selbst erg\u00e4nzt, da die Weiterbestellung gang und g\u00e4be ist, ist kaum etwas gegen die Ambitionen dieser B\u00fcrokratie zu machen. \u201eDen EuGH durch die Politik zu korrigieren, ist in der bisherigen Struktur der EU eine Unm\u00f6glichkeit\u201c (Scharpf 2008 [!]). <\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH wurde zum Paradigma der supranationalen B\u00fcrokratie, welche im Begriff ist, die nationalen Demokratien zu ersetzen und sie auch schon weitgehend ersetzt hat. Die Kommission steht im Zentrum der journalistischen Aufmerksamkeit, auch die EZB. Sogar das EP bekommt von den journalistischen Lohnschreiber Beachtung. Aber die m\u00e4chtigste der Institutionen, der EuGH, bleibt im Schatten. Und wenn er einmal Beachtung findet, dann geschieht dies in einer Weise, die l\u00e4cherlich ist und viel \u00fcber das intellektuelle Niveau der Schreiber aussagt (\u201eneues Cordoba\u201c \u2013 in allen \u00f6sterreichischen Zeitungen Mitte Juni). <\/p>\n\n\n\n<p>AFR, 1. Juli 2019 <\/p>\n\n\n\n<p>H\u00f6pner, Martin (2009), Integration durch Usurpation \u2013 Thesen zur Radikalisierung der Binnenmarktintegration. In: WSI Mitteilungen 8 \/ 2009, 407 \u2013 415. <\/p>\n\n\n\n<p>Luhmann, Niklas (1981), Ausdifferenzierung des Rechts. Beitr\u00e4ge zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie. Frankfurt \/ M.: Suhrkamp. <\/p>\n\n\n\n<p>(Dieser Text wurde geringf\u00fcgig ver\u00e4ndert f\u00fcr die Solidar-Werkstatt Linz geschrieben und von ihr ver\u00f6ffentlicht,)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Rechtssprechung des EuGH ist \u201eeine Kampfansage an die Existenz nationalstaatlicher Arbeits- und Sozialverfassungen, deren Regulierungsniveau \u00fcber ein vom EuGH &hellip; <a href=\"https:\/\/www.euroexit.org\/index.php\/2019\/07\/19\/der-autogolpe-des-eugh-die-buerokratie-als-gesetzgeber-in-der-richter-robe\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eDER AUTOGOLPE DES EUGH: DIE B\u00dcROKRATIE ALS GESETZGEBER IN DER RICHTER-ROBE\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"advgb_blocks_editor_width":"","advgb_blocks_columns_visual_guide":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-2038","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-home"],"author_meta":{"display_name":"Albert Reiterer","author_link":"https:\/\/www.euroexit.org\/index.php\/author\/albert\/"},"featured_img":null,"coauthors":[],"tax_additional":{"categories":{"linked":["<a href=\"https:\/\/www.euroexit.org\/index.php\/category\/home\/\" class=\"advgb-post-tax-term\">Home<\/a>"],"unlinked":["<span class=\"advgb-post-tax-term\">Home<\/span>"]}},"comment_count":"0","relative_dates":{"created":"Ver\u00f6ffentlicht 7\u00a0Jahren vor","modified":"Aktualisiert 7\u00a0Jahren vor"},"absolute_dates":{"created":"Ver\u00f6ffentlicht am 19. 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