Am 18.02.2021 veranstaltete EuroExit gemeinsam mit der AKL NRW eine Online-Präsentation des Buches “Imperium EU – ArbeitsUnrecht, Krise, neue Gegenwehr” von Werner Rügemer.
Die ca. 25 Teilnehmer*innen wurden von Wilhelm Langthaler begrüßt, der in der Einführung auf den Umstand hinwies, dass allgemein zu wenig über die Arbeitnehmerkrise in der EU gesprochen wird obwohl das Arbeitsunrecht in deren Verträgen verankert ist. Danach begann die Vorstellung des Buches durch Werner Rügemer. Er führte aus, dass das Thema seiner Veröffentlichung die Organisierung billiger und rechtloser Arbeit durch die EU ist und auch er betonte, dass trotz aller Kritik an der EU dieses Thema kaum diskutiert wird. Billige und rechtlose Arbeit wird gemessen an den von der UNO festgelegten Menschenrechten und hunderten von Kriterien der ILO, welche auch die Maßstäbe für das Buch sind. Dieses Arbeitsunrecht geht zurück bis zur von den USA angeordneten Montanunion, in der europäische Kohle- und Stahlkonzerne nach dem 2. Weltkrieg über die Grenzen hinweg zusammenarbeiteten, um sie mit billigen Arbeitskräften zu versorgen. Am Anfang der Montanunion kamen diese Arbeiter*innen vor allem aus Süditalien und sogar aus den Diktaturen Portugals und Spaniens die sich so regimekritischer Arbeiter*innen entledigten, später folgten Arbeitskräfte aus Jugoslawien, Türkei und Nordafrika. Mit der Zeit wurde dies erheblich über die Kohle- und Stahlindustrie hinaus erweitert und Abkommen mit weiteren Staaten getroffen, u.a. sozialistischen Ländern die zwar nicht Teil der europäischen Gemeinschaft aber mit ihr assoziiert waren. Dafür gibt es in der EU dutzende Richtlinien bezüglich Privatisierungen und Subventionen für Unternehmen, die genutzt werden, um die Löhne zu drücken, seit neuestem sind dies die Freihandelsabkommen. In den EU-Verträgen werden zwar einige ILO-Grundsätze festgelegt, jedoch nur als unverbindliche Empfehlungen. Außerdem räumt die EU den Konzernen Klagerechte ein, allerdings müssen dafür keine öffentlichen sondern es können private Schiedsgerichte angerufen werden. Dann gibt es noch den Europäischen Gerichtshof, der hunderte Urteile gefällt hat, meist zu Ungunsten der Arbeitnehmer*innen mit Ausnahme einiger Einzelfälle. Etwa in Deutschland wurde aufgrund einer einzelnen Klägerin das Berufsverbot verurteilt, aber dies hatte in der Praxis keine Auswirkung, obwohl es dies sollte. In einer Arbeitsrichtlinie der EU wurde 2017 die Säule des sozialen Rechts beschlossen. In ihr wird der “Zero Hour Contract” als legitim bezeichnet. Diese Art von Arbeitsvertrag wurde in Großbritannien ausgearbeitet und garantiert dem Arbeitnehmer null Stunden Arbeitszeit pro Monat. Stattdessen muss er zu Hause warten bis ihm der Arbeitgeber die Einsatzzeiten mitteilt. Dies wird sogar als Modell eines EU-Arbeitsvertrags propagiert.